- Toilettenartikel wie Seife, Zahnpasta und -bürste, Handtücher, Kamm
- Bademantel, Nachtwäsche, Jogginganzug
- Haus- und Badeschuhe
Soweit es Ihnen möglich ist, versuchen Sie, sich zu entspannen und von persönlichen Sorgen frei zu machen. Wir raten Ihnen vor allem davon ab, geschäftliche Dinge im Krankenhaus erledigen zu wollen, denn Sie belasten sich damit nur unnötig und verlangsamen den Heilungsprozess.
Darüber hinaus sollten Sie größere Geldbeträge und Wertgegenstände nicht mit ins Krankenhaus nehmen, da wir im Falle eines Verlustes nicht haften können.
In Ausnahmefällen (beispielsweise bei einer akuten Aufnahme) können Sie Ihre Wertsachen gegen eine Empfangsbescheinigung in der Verwaltung des Krankenhauses hinterlegen.
Stationär
Das Team der Aufnahmeabteilung ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen zu Ihrem Aufenthalt in unserem Krankenhaus. Sie erreichen es über den Haupteingang im Erdgeschoss. Um Sie als Patient einzutragen, benötigen wir noch einige Informationen sowie den Einweisungsschein Ihres Arztes und Ihre Krankenversicherungskarte.
Unser Aufnahmeschalter ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Samstag, sonn- und feiertags 08.30 – 17.00 Uhr
Montag bis Freitag | 07.00 – 18.30 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Zentrale Notaufnahme.
Telefon: 09642 706-1102 oder -0
Ambulant
Wenn Sie sich ambulant in unserem Haus behandeln lassen wollen, können Sie gerne im Sekretariat der entsprechenden Fachklinik einen Termin vereinbaren. Hier geben wir Ihnen auch Auskünfte, welche Leistungen von den jeweiligen Kassen übernommen werden.
Notfallaufnahme
In unserer Notaufnahme betreuen wir rund um die Uhr Patienten mit akuten Verletzungen oder Beschwerden. Die Anmeldung erfolgt über die Aufnahme im Erdgeschoss.
Im Normalfall sind Sie Mitglied einer Krankenkasse, die sämtliche Regelleistungen wie Pflege, Unterbringung, Verpflegung und Arztkosten übernimmt. Haben Sie von Ihrer Krankenversicherung bereits einen Ausweis (Klinik-Card, o.ä.) erhalten, bitten wir Sie, diesen bei Ihrer Aufnahme vorzulegen.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse benötigen wir die Zustimmung Ihrer Krankenkasse, da sich gesetzlich versicherte Patienten an den Kosten ihres Krankenhausaufenthaltes beteiligen müssen. Der Tagessatz dieser Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro und wird maximal für 28 Tage im Kalenderjahr erhoben.
Ausnahmen und nähere Informationen für diese Regelung finden Sie unter dem Punkt Zuzahlung.
Sozialhilfeempfänger benötigen für die Aufnahme ins Krankenhaus die Zustimmung des Sozialamtes. Über die Behandlungskosten gibt unser DRG-Entgelttarif nähere Auskunft. Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Aufnahmeabteilung der Krankenhausverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen entweder die Zustimmung oder den Ausweis Ihrer Krankenkasse, sowie den Einweisungsschein Ihres behandelnden Arztes. Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen die Zustimmung verweigern, sind wir gezwungen, das Entgelt für unsere erbrachten Leistungen von Ihnen persönlich einzufordern. Sie gelten dann als Selbstzahler.
In regelmäßigen Abständen wird ein Kostenvorschuss fällig, je nach Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten. Vorstehende Regelungen gelten auch für privatversicherte Patienten. Bei Beamten wird über die Beihilfestelle ein Kostenvorschuss erhoben.
Überzeugen Sie sich bitte davon, dass Wahlleistungen, die von Ihnen in Anspruch genommen werden auch durch Ihre Versicherungen abgedeckt werden. Ansonsten müssen die angefallenen Kosten ebenfalls von Ihnen selbst bezahlt werden.
Diese Formalitäten gelten selbstverständlich nicht für Notfälle! Hier hat die sofortige Hilfe Vorrang vor allen anderen Belangen. Bei Notaufnahmen bitten wir Ihre Angehörigen, die unerlässlichen Regularien im Nachhinein für Sie zu erledigen.
Wir setzen voraus, dass Sie mit den ärztlich anzuordnenden Untersuchungs-, Behandlungs- und Pflegemaßnahmen grundsätzlich einverstanden sind und uns Ihr Vertrauen schenken.
Sollte Ihr Gesundheitszustand schwierigere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erforderlich machen, so werden die zuständigen Ärzte diese vorher mit Ihnen besprechen.
- Unterbringung im Ein-bzw. Zweibettzimmer, die gleichzeitig eine aufwändigere Verpflegung beinhaltet
- Inanspruchnahme einer aufwändigeren Verpflegung ohne Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
- Telefon
Gesetzliche Krankenkassen erstatten gewöhnlich keine Wahlleistungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob die Kosten für die Wahlleistungen übernommen werden.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen unsere Verwaltungsaufnahme selbstverständlich gerne zur Verfügung.
- Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Patienten in der Entbindungspflege
- Patienten nach Arbeitsunfällen
- Privatversicherte

Ab 07.00 Uhr Frühstück, evtl. Insulingabe
Ab 07.30 Uhr Blutabnahme durch die Stationsärzte
Ab 08.00 Uhr Visite
Ab 09.00 Uhr Pflegerische Maßnahmen
Ab 11.00 Uhr Blutzuckerkontrollen (interne Station)
Ab 11.30 Uhr Mittagessen, evtl. Insulingabe
Ab 13.00 Uhr Pflegebesprechung bis ca. 13.45 Uhr
Ab 13.30 Uhr Kaffee im Tagesraum oder Zimmer
Ab 13.45 Uhr Temperatur-, Puls-, und Blutdruckkontrollen
Ab 14.30 Uhr Blutzuckerkontrollen (interne Station)
Ab 17.00 Uhr Abendessen, evtl. Insulingabe
Ab 18.00 Uhr Verabreichung von Injektionen, Ausgabe der Nachtmedikation, Kontrolle von Blutdruck
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Parkplätze
Auf unserem großen Klinikgelände stehen ausreichend Parkplätze kostenlos zur Verfügung. In Ausnahmefällen können auch Patienten nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung ihr Auto während des Klinikaufenthalts hier stehen lassen.